Menschenrechte in Ihrer Gemeinde

Position gegen den Gesetzesvorschlag zu Hausdurchsuchungen

Die Polizei darf nur eine Wohnung betreten, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Der Untersuchungsrichter kann einen solchen Befehl erteilen. Normalerweise um einen Strafbestand festzustellen oder Beweise für einen Strafbestand sicherzustellen. Illegaler Aufenthalt ist jedoch keine ernste Straftat. Untersuchungsrichter geben daher bisher keinen Durchsuchungsbefehl. Die Polizei darf nicht, wenn sie jemanden ausweisen will, in ein Haus eindringen, wenn die Bewohner dies nicht wollen. Der Gesetzesentwurf sieht nun die Möglichkeit vor, dass Untersuchungsrichter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen, damit die Polizei in Wohnungen eindringen können, in denen sie Papierlose vermuten. Dies kann also auch eine Wohnung von jemanden sein, der einen Papierlosen beherbergt. Es handelt sich um einen Gesetzesentwurf, der seit Ende Dezember zur Diskussion steht. Es hagelt jedoch Kritik, nicht nur von Menschenrechtsorganisationen, auch die Vereinigung der Untersuchungsrichter hat im Januar ein negatives Gutachten gegeben. Über 40 Gemeinden haben bereits mitgeteilt gegen den Gesetzesentwurf zu sein. Positionnieren auch Sie sich! Lassen Sie Ihren Bürgermeister/Ihre Bürgermeisterin wissen, wie Sie dazu stehen. Sie können diesen Briefentwurf von Leo Freichels verwenden.

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# Menschenrechte # Papierlose