Aktualisiert am 24 Jan. 2023.

Fragen und Antworten

Wer kann einen Antrag stellen?

Wir dürfen nur anerkannten Vereinigungen, die ihren Sitz in der DG haben, eine Unterstützung gewähren.

Wo finde ich das Antragsformular?

Das entsprechende Antragsformular auf Unterstützung durch die Adventsaktion finden Sie im hier.

Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

Die Antragsfrist endet in der Regel in der zweiten Aprilhälfte. Das genaue Datum wird jedes Jahr in der Presse sowie auf unseren Internetseiten bekanntgegeben.

Ich habe meinen Antrag eingereicht – wie geht es weiter?

Kurz nach Ablauf der Einreichungsfrist (i.R. erste Hälfte des Monats Mai) trifft die Kommission von Miteinander Teilen zusammen. Diese

  • prüft, ob der Antrag den uns auferlegten Kriterien entspricht
  • tauscht über das Projekt aus und schaut, ob es noch Fragen/Klärungsbedarf gibt
  • die Mitglieder teilen sich die Besuche der verschiedenen antragstellenden Vereinigungen auf
  • die VertreterInnen der Kommission besuchen die jeweiligen Projekte

Danach trifft sich die Kommission erneut (Ende Mai/Anfang Juni), die jeweiligen VertreterInnen berichten von ihren Besuchen und geben eine Empfehlung ab. Die Kommission trifft darauf hin ihre Entscheidung und beauftragt die MitarbeiterInnen von MT, diese den Antragstellern sowie der nationalen Kommission von Action Vivre Ensemble in Brüssel mitzuteilen.

Unser Antrag wurde angenommen – wie geht es weiter?

Die nationale Kommission in Brüssel, welche im September tagt, prüft erneut, ob das Projekt den Kriterien entspricht und ob die hiesige Kommission das zur Verfügung stehende Gesamtbudget nicht überschritten hat (bisher wurde die Entscheidung der hiesigen Kommission immer angenommen!).
Die zugesagte Summe wird nach der Adventsaktion, also Anfang des darauffolgenden Jahres, auf das Konto der Vereinigung überwiesen. In Ausnahmefällen kann die Auszahlung eines Teils der zugesagten Summe bereits im September/Oktober erfolgen, unter Voraussetzung einer entsprechenden schriftlichen Anfrage.

Falls Ihr Projekt von Miteinander Teilen unterstützt wird…

… möchte Miteinander Teilen Ihr Projekt der Bevölkerung im Rahmen einer Informationskampagne vorstellen (falls Sie irgendwelche Bedenken dagegen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung).

Des Weiteren verpflichtet sich der Antragsteller

  • Auf allen Veröffentlichungen, die das Projekt betreffen, den Vermerk „Mit Unterstützung von Miteinander Teilen“ hinzufügen; auf entsprechenden eigenen Veröffentlichungen zusätzlich auch das Logo von Miteinander Teilen zu veröffentlichen.
  • In den Monaten November und Dezember keinen eigenen finanziellen Unterstützungsaufruf zu veröffentlichen. Dies soll sichern, dass die verschiedenen Projekte der Adventsaktion nicht untereinander konkurrieren, sondern sich eher solidarisieren.
  • Miteinander Teilen einen Kurzbericht sowie eine Unkostenaufstellung inklusive der Zahlungsbelege über die zugesagte Summe zukommen zu lassen, und dies innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Projektes bzw. spätestens zum 30. November des dem Antrag folgenden Jahres.
  • Sich an der Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen, die Miteinander Teilen in Pfarren, Schulen, Gruppen, in der Presse usw. … durchführt.
  • Für eventuelle Fragen (zwecks Erhalts zusätzlicher Informationen) zur Verfügung zu stehen.
  • Miteinander Teilen über die Entwicklung des Projekts (Bewertung) auf dem Laufendem zu halten, auch nach der erhaltenen Unterstützung.